TEILNAHMEBEDINGUNGEN WEIN AM RHEIN 2025

A.  VERANSTALTUNG/VERANSTALTER

Wellfairs GmbH

Düsseldorfer Straße 41

40667 Meerbusch

 

B.  TERMINE

Dauer der Veranstaltung

30.05.-01.06.2025

Öffnungszeiten für Besucher

Fr., 30.05. 16.00h – 22.00h
Sa., 31.05. 14.00h – 22.00h
So., 01.06. 11.00h – 20.00h

Aufbau/Zelte sind bezugsfertig ab:
Fr., 30.05 ab 08.00h

Abbau
Mo., 02.06. bis 8.00h
Alle Stände müssen bis Sonntag, 01.06.2025 20 Uhr besetzt bleiben.
Vorheriger Abbau/Ausräumen des Zeltes ist mit einer Vertragsstrafe von 750,00 EUR netto belegt.

 

C.  ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Flächenkapazitäten, sowie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung. Die Wellfairs GmbH ist insbesondere berechtigt, die Zusammensetzung der Ausstellernach Branchen und Produktgruppen sowie deren Gewichtung vorzugeben. Die Zusammensetzung der Aussteller nach Länderherkunft, Unternehmensgröße und Marktbedeutung, sowie andere sachliche Merkmale stellen weitere Auswahlkriterien dar. Zur Ausstattung der Verweilfläche sind nur weiße Schirme und Zelte zugelassen.

Die Wellfairs GmbH ist jedoch keinesfalls an die Handhabung bei vorangegangenen Veranstaltungen gebunden.

 

D.  PREISE UND ZAHLUNG

Die Nettostandmieten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Eine Teilnahme mit eigenem Standbau oder sonstigen eigenen Verkaufseinrichtungen ist nur eingeschränkt möglich und muss mit dem Veranstalter abgesprochen sein. Preise sind Nettopreise und unterstehen zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundlage der Rechnungsstellung ist die jeweils tatsächlich zugeteilte Fläche. Nach Anmeldung sind 30% der Gesamtsumme fällig. Erst nach Eingang Ihrer Zahlung ist Ihre Anmeldung gültig. Die restlichen 70% der Gesamtrechnung sind vier Wochen vor der Veranstaltung zu begleichen. Der Bezug der Zelte ist erst nach Begleichung aller Rechnungen möglich.

 

E.  RÜCKTRITT

Der Rücktritt von der Anmeldung als Aussteller muss dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden. Die Anzahlung i.H.v. 30% der Gesamtsumme kann nicht erstattet werden. Für die restlichen 70% gelten folgende Regeln: Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Gutschrift 100%. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Gutschrift 50%. Bei Rücktritt bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gutschrift.

 

F.  AUSSTELLERVERZEICHNIS

Zur Veranstaltung werden die Aussteller in einem Ausstellerverzeichnis, online wie auf Papier veröffentlicht. Die einzutragenden Daten können über das Online-Portal angepasst werden. Der Grundeintrag ist kostenlos.

 

G.  UNTERAUSSTELLER

Unteraussteller sind vom Aussteller abweichende Firmen, die Produkte/Dienstleistungen auf dem Stand des Ausstellers anbieten. Unteraussteller sind generell nach Absprache erlaubt und kostenpflichtig. Der Veranstalter muss über den Unteraussteller und dessen Produkte schriftlich auf dem Anmeldeformular informiert werden. Die Zulassung eines Unterausstellers folgt den Regeln aus C.

 

H.  HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Standausstattung, Standbau, Zelten, Produkten oder sonstigen dem Aussteller oder seinem Vertreter gehörenden oder geliehenen Gegenständen. Der Aussteller haftet für Schäden, an gegen Miete überlassenen Gegenständen (Pagodenzelt, Installationsmaterial etc.). Auch der Diebstahl der o.g. Gegenstände ist nicht über den Veranstalter versichert.

I.  SICHERHEIT UND BEWACHUNG

Das Gelände wird von einem professionellen Sicherheitsdienst in den folgenden Zeiten bewacht:
30.05. 21.00h – 31.05. 12.00h            //     31.05. 21.00h – 01.06. 10.00h

 

J.  WERBUNG, VERKAUF UND ANWESENHEITSPFLICHT

Die Ausgabe von Prospektmaterial und sonstige Werbung ist nur innerhalb des eigenen Standes gestattet. Die Flyerverteilung durch mobile Promoter auf dem Gelände ist kostenpflichtig und nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. Der Direktverkauf ist gestattet. Die Aussteller sind verpflichtet den Stand während der gesamten Öffnungszeit für Besucher geöffnet zu halten.

 

K.  ÜBERGABE DER ZELTE / MÜLLENTSORGUNG

Die Zelte und Freiflächen sind beim Verlassen so zu übergeben, wie vorgefunden. D.h., dass insbesondere jeglicher Müll aus den Zelten in die bereitgestellten Tonnen zu entsorgen ist. Bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe müssen wir die Flächen auf Ihre Kosten reinigen bzw. von Müll befreien lassen.

Dies gilt ebenfalls für größere Verunreinigungen, die nicht widerstandslos beseitigt werden können (Fett- und Ölflecken). Hier wird dringend empfohlen im Vorhinein mit einer Unterlage (Teppich unter dem Grill) zu arbeiten.

L.  MUSIKDARBIETUNGEN

Musikdarbietungen am eigenen Stand sind grundsätzlich nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich aber das Recht vor im Einzelfall zu entscheiden.

 

M.  LANDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ

Im Interesse aller beteiligten Aussteller und Besucher weist der Veranstalter in aller Form auf das Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen hin.

N.  BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN

Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und die Tätigkeiten seiner Beauftragten auf dem Stand oder dem Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, gesundheitspolizeilichen Vorschriften eingehalten werden.

 

O.  JUGENDSCHUTZGESETZ

Im Interesse aller beteiligten Aussteller und Besucher weist der Veranstalter in aller Form auf das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit §9 hin.

 

P. BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den §§28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.

Q. NACHHALTIGKEIT

Als Aussteller verpflichten Sie sich nur Mehrweglösungen für Verkostungen, Speisen und Getränke zum Direktverzehr zu verwenden. Wir empfehlen gänzlich auf Verpackungen zu verzichten und nur Glas und Geschirr zu verwenden.

 

R. HACCP Richtlinien

Als Aussteller verpflichten Sie sich die HACCP Bestimmungen einzuhalten.

S. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen sind ebenfalls die allgemeinen Geschäftsbedingungen de